Grundlegendes

 

 

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren,

sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

 

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z.B. den Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

 

Seit 1. Januar 2008 gilt in Bayern eine neue Fassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Die Selbstverantwortung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten wurde weiter gestärkt. Nach wie vor besteht die Verpflichtung, bei jedem Bauvorhaben auch die erforderlichen bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, einschließlich der Feuerwider-standsdauer tragender Bauteile, Schall-, Wärme- und den Brandschutznachweis) zu erstellen (Art. 62 BayBO). Ausgenommen hiervon sind lediglich verfahrensfreie Vorhaben nach Art. 57 BayBO.

 

Nicht allen Bauherren und leider auch Planern ist bekannt, dass grundsätzlich für jedes zu Bauvorhaben die Erfüllung der bauordnungsrechtlich festgelegten Schutzziele des Brandschutzes nachzuweisen sind. Diesen Nachweis hat grundsätzlich der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser einer baulichen Anlage zu erbringen, oder sich eines Brandschutzfachplaners bzw. einem Brandschutzsachverständigen bedienen. Für die Erbringung einer genehmigungsfähigen Planung ist jedoch der Entwurfsverfasser verantwortlich. Diese genehmigungsfähige Planung beinhaltet eben auch den Nachweis der Erfüllung der bauordnungsrechtlich festgelegten Schutzziele des Brandschutzes.

 

Nach wie vor gilt bei vielen Bauherren die reduzierte Meinung: Brandschutz kostet Geld! Um oftmals Kosten letztlich doch noch zu senken rückt oft der vorbeugende Brandschutz ins Blickfeld. Die fatale Denkweise: Weniger Brandschutz spart Geld! Somit lassen sich viele Bauherren, Nutzer oder Betreiber dazu verleiten, Abstriche in Sachen Brandschutz vorzunehmen. 

 

Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden: Wird der Brandschutz dem Zufall überlassen, erhält man auch ein zufälliges Ergebnis.

 

Die Vergangenheit zeigt, schlüssige Brandschutzkonzepte helfen Leben zu retten. Schon während der Genehmigungsphase von Projekten spielen praxisorientierte Problemlösungen des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes eine wesentliche Rolle. Um letztlich eine stimmige Lösung zu erreichen ist eine enge und fachübergreifende Zusammenarbeit aller am Projekt Beteiligten zwingend notwendig. 

 

Einen äußerst wichtigen Punkt um Kostenmehrungen zu vermeiden, stellt dei Miteinbindung des Fachplaners oder Sachverständigen für Brandschutz ab der Vorentwurfsphase dar. In dieser Phase der Prokjektplanung kann oder besser gesagt könnte beratend auf Bauherren und Planer eingewirkt werden, um bauordnungsrechtlich korrekte, sichere und vor allem wirtschaftliche Lösungen zu erzielen. Leider sieht die Realität aber oftmals ganz anders aus. Viele Projekte werden bis zur Leistunsgphase 4 beplant, die Bauantragsunterlagen erstellt und zur Genehmigung eingereicht. Das "böse Erwachen" erfolgt dann allzuoft nach der Hinzunahme eines Experten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, denn in dieser Phase der Planung sind notwendige Umplanungen natürlich meistens teuer. Unverständlcherweise ist diese Vorgehensweise oftmals der Regelfall.

 

 

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